Asbestfasern sind so klein, dass diese FFP2 Masken durchdringen, sich in den Aveolen der Lunge verhaken und Tumore verursachen können. Daher sind Tätigkeiten wo Asbest anfallen kann (Sanierung Welleternitdach, Gebäudasanierung usw.) nur mehr von gelisteten Betrieben erlaubt. Vorher muss mit den Mitarbeitern eine spazielle Schulung/Unterweisung durchgeführt und die Baustelle dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden 

Informationsmaterial der AUVA: